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   BSG, 05.09.2019 - B 2 U 149/19 B   

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https://dejure.org/2019,30386
BSG, 05.09.2019 - B 2 U 149/19 B (https://dejure.org/2019,30386)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2019 - B 2 U 149/19 B (https://dejure.org/2019,30386)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2019 - B 2 U 149/19 B (https://dejure.org/2019,30386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde - keine fristgerechte Einreichung der Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Umzug kein Wiedereinsetzungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 ; ZPO § 114 Abs. 1
    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 2 U 149/19 B
    Voraussetzung der PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
  • BFH, 05.07.2005 - XI B 185/04

    Zulassung der Revision; Urteilsausspruch; Beginn der Revisions-/Beschwerdefrist

    Auszug aus BSG, 05.09.2019 - B 2 U 149/19 B
    Die Klägerin führt in ihrem Schreiben vom 16.8.2019 zwar zur Begründung der Fristversäumnis an: "2 Monatsfrist wegen einem Umzug von mir." Ein Umzug ist jedoch kein unvorhersehbares Ereignis und damit kein Grund, der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen könnte (vgl BFH vom 5.7.2005 - XI B 185/04 - Juris) .
  • BSG, 31.08.2021 - B 5 R 21/21 BH

    Anspruch auf Altersrente; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Dazu gehört die Einreichung des PKH-Antrags einschließlich der vorgeschriebenen Erklärung (vgl § 117 Abs. 2 ZPO) vor Ablauf der Rechtsmittelfrist (stRspr aller obersten Bundesgerichte; vgl BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 5; BSG Beschluss vom 5.9.2019 - B 2 U 149/19 B - juris RdNr 2; BGH Beschluss vom 25.4.2019 - III ZB 104/18 - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • LSG Bayern, 16.03.2021 - L 7 U 166/19

    Sozialgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Restitutionsklage

    Die gegen das Berufungsurteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das BSG mit Beschluss vom 05.09.2019 als unzulässig (Az.: B 2 U 149/19 B).
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